
Konstantin Rohr | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Bei der Safety Group S.à.r.l. verstehen wir das und bieten Ihnen unsere Expertise als SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) für Ihre Veranstaltungen an.
Im Fokus steht übergreifenden der Arbeitsschutz, unsere SiGeKo-Leistung umfasst die Überwachung und Kontrolle aller Arbeitsschutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass kein Arbeitgeber eine Gefährdung für einen anderen darstellt. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Beteiligten die gesetzlichen Vorschriften verstehen und einhalten, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Gemäß der DGUV Vorschrift 17/18 (Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für Bühnen) und dem Arbeitsschutzgesetz ist die Koordination von Arbeitsschutzmaßnahmen nicht nur empfohlen, sondern vorgeschrieben, sobald zwei oder mehr Arbeitgeber auf einer Produktion zusammentreffen.
Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, bei denen Stagehands über Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung beteiligt sind. In solchen Fällen wird der Stagehand als 100%iger Angestellter des Veranstalters betrachtet.
Somit unterliegt die Verantwortlichkeit bei der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Betriebssicherheitsverordnung” (BetrSichV) bei dem Veranstalter.
Die Auf- und Abbauphase einer Veranstaltung wird rechtlich als Baumaßnahme betrachtet und unterliegt somit der Baustellenordnung. Nach §3 der Baustellenverordnung ist der Veranstalter verpflichtet, einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen.
Für Ihre Veranstaltung erstellen wir:
Wir helfen Ihnen, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung und zum Schutz der Beschäftigten zu planen.
Ja, die Koordination von Arbeitsschutzmaßnahmen ist immer dann vorgeschrieben, wenn zwei oder mehr Arbeitgeber gleichzeitig an einer Produktion beteiligt sind. Dies ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 17/18 sowie dem Arbeitsschutzgesetz. Da die Auf- und Abbauphasen rechtlich als Baumaßnahmen gewertet werden, sind Sie als Veranstalter zudem nach § 3 der Baustellenverordnung verpflichtet, einen fachkundigen Koordinator zu bestellen.
Der Gesetzgeber stuft das Errichten von Bühnen, Tribünen oder temporären Bauten als „Baumaßnahme“ ein. Damit unterliegt dieser Zeitraum automatisch der Baustellenverordnung (BaustellV). Unser SiGeKo stellt sicher, dass Sie diese speziellen Anforderungen erfüllen, indem er die verschiedenen Gewerke während dieser intensiven Phasen koordiniert und Gefährdungen minimiert.
Das ist ein wichtiger Punkt für Ihre Haftung: Stagehands, die über Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung gebucht werden, gelten rechtlich als 100-prozentige Angestellte des Veranstalters. Damit liegt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung bei Ihnen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Verantwortung professionell und rechtssicher umzusetzen.
Wir begleiten Sie bereits in der Planungsphase, indem wir beispielsweise die Baustellen- bzw. Veranstaltungsordnung sowie den nötigen Baustellenaushang erstellen. Während des Aufbaus prüfen wir Unterweisungsunterlagen, Betriebsanweisungen und Fahraufträge. Durch regelmäßige Begehungen stellen wir sicher, dass alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und die Zusammenarbeit zwischen den Gewerken reibungslos funktioniert.
Im Mittelpunkt steht der übergreifende Arbeitsschutz für alle Beteiligten. Wir überwachen und kontrollieren die Maßnahmen vor Ort, um sicherzustellen, dass kein Arbeitgeber durch seine Tätigkeit einen anderen gefährdet. So gewährleisten wir einen sicheren Arbeitsplatz und sorgen dafür, dass alle Beteiligten die gesetzlichen Vorschriften verstehen und konsequent einhalten.
Unsere Leistungen
Sie planen eine Veranstaltung oder benötigen Hilfe bei bestehenden Planungen oder Konzepten?
Sicherheitskonzepte
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Kostenfreie und unverbindliche Beratung zu unseren Leistungen
Risikobeurteilung und Einteilung der Ressourcen
Erstellung eines individuellen Sicherheitskonzeptes