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Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator (SiGeKo)

Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators

SiGeKO
in Trier und der Region

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, bei Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Aktuell stehen wir Ihnen als SiGeKo in Trier, Saarburg und Bitburg  zur Verfügung.

SiGeKo

Planungsphase

Abstimmung aller notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten

SiGe-Plan

Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält

Arbeitsschutzmaßnahmen

Anfertigung einer Unterlage mit Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung)

Bauphase

Organisation, Koordination und Überwachung der Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes während der Bauphase

SiGeKo

Prozess der SiGeKo

Vom Kontakt bis zur Umsetzung

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Kontaktaufnahme

Nehmen Sie über das Formular oder telefonisch Kontakt mit uns auf

Unverbindliches Gespräch

Absprache bezüglich der Erfordernisse

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Planungsphase

Erstellung eines individuellen Plans

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Umsetzung

Koordination und Überwachung auf der Baustelle in Trier und der Region.

FAQ

Ja, auf zeitlich begrenzten und/oder beweglichen Baustellen, wo mindestens zwei Unternehmen (gleichzeitig oder nacheinander) ihre Arbeiten ausüben, ist jeder Bauherr dazu verpflichtet, einen oder auch mehrere Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren zu ernennen. Bauherren können in solchen Fällen genehmigte SiGeKos engagieren.