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Mo-Sa: 8:00 bis 16:30
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Schallimmissionsschutz bei Lärmbelastung durch
Schallimmissionsschutz bei Lärmbelastung durch Geräuschmessung und Schallschutzgutachten von technischen Anlagen, Gewerbe- und Industrieeinheiten oder auch Baustellen verursachte Geräusche sind bisweilen unangenehm für den Menschen. Übersteigen sie bestimmte Grenzwerte, kann diese Schallimmission sogar krank machen und dauerhafte Schädigungen hervorrufen. Damit es gar nicht erst soweit kommen muss, führen wir Schallmessungen und Schallimmissionsprognosen durch. Wir helfen ihnen als Veranstalter, Betreiber, Bauherr oder Planungsstelle, die durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelten Richtwerte einzuhalten oder auch behördlich angeordnete Schallmessungen nachzuweisen (§ 26 BImSchG und § 28 BImSchG). So können Sie zum Beispiel die Genehmigungsfähigkeit Ihrer Anlagen, Einrichtungen oder Veranstaltung nach TA Lärm sicherstellen.
Laut Landesimmissionsschutzgesetzt sind auch bei Veranstaltungen einige Richtwerte einzuhalten.
Die Überwachungsmessungen während der Veranstaltung belegen ihre Bemühungen und den Erfolg ihrer Maßnahmen zur Minimierung der Schallimmission
Um Beschwerden durch Anwohner entgegen zu wirken oder vorbeugend tätig zu werden, bieten wir auch entsprechende Schallmessungen an.
Als Bauherr kann es sein, dass Sie zum Schutze der Nachbarschaft nachweisen müssen, dass der Lärm Ihrer Baustelle die geltenden Richtwerte nicht überschreitet. Dies kann im Rahmen einer Schallprognose oder auch durch Überwachungsmessungen geschehen.
Lärmschutzmessung
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