Safety Group

SiGeKo für Veranstaltungen

Sicherheit durch klare Planung und Koordination

"Sicherheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis sorgfältiger Planung und Koordination."
"Sicherheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis sorgfältiger Planung und Koordination."

Konstantin Rohr | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Bei der Safety Group S.à.r.l. verstehen wir das und bieten Ihnen unsere Expertise als SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) für Ihre Veranstaltungen an. Im Fokus steht der übergreifende Arbeitsschutz, unsere SiGeKo-Leistung umfasst die Überwachung und Kontrolle aller Arbeitsschutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass kein Arbeitgeber eine Gefährdung für einen anderen darstellt. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Beteiligten die gesetzlichen Vorschriften verstehen und einhalten, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Arbeitsschutz bei Aufbau, Betrieb und Abbau

Aufklärung für Veranstalter

Gemäß der DGUV Vorschrift 17/18 (Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für Bühnen) und dem Arbeitsschutzgesetz ist die Koordination von Arbeitsschutzmaßnahmen nicht nur empfohlen, sondern vorgeschrieben, sobald zwei oder mehr Arbeitgeber auf einer Produktion zusammentreffen.

Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, bei denen Stagehands über Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung beteiligt sind. In solchen Fällen wird der Stagehand als 100%iger Angestellter des Veranstalters betrachtet.

Somit unterliegt die Verantwortlichkeit bei der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Betriebssicherheitsverordnung” (BetrSichV) bei dem Veranstalter.

Gesetzliche Vorgaben

Die Auf- und Abbauphase einer Veranstaltung wird rechtlich als Baumaßnahme betrachtet und unterliegt somit der Baustellenordnung. Nach §3 der Baustellenverordnung ist der Veranstalter verpflichtet, einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen.

Planungsphase 

Für Ihre Veranstaltung erstellen wir:

  • Baustellenordnung (Veranstaltungsordnung)
  • Baustellenaushang (Hinweis- und Warnschilder)
  • Planung der besonders Gefährlichen Arbeiten

Beratung vor und während des Aufbaus der Veranstaltung

Wir helfen Ihnen, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung und zum Schutz der Beschäftigten zu planen.

  • Prüfung der Unterweisungsunterlagen
    Wir stellen sicher, dass alle Unterweisungsunterlagen vorhanden und auf die unterschiedlichen Gewerke abgestimmt sind.
  • Prüfung der Betriebsanweisungen
    Wir stellen sicher, dass alle Unterweisungsunterlagen vorhanden sind und auf die unterschiedlichen Gewerke abgestimmt sind.
  • Prüfen der Fahraufträge
    Wir prüfen, ob alle Personen, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, ordnungsgemäß unterwiesen wurden und einen Fahrauftrag haben
  • Begehung in der Aufbauphase
    Wir führen Begehung durch, um die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Gewerken zu gewährleisten.

Mit Safety Group an Ihrer Seite wird die Arbeitssicherheit Ihrer Veranstaltung klar geplant, koordiniert und dokumentiert. Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.

Häufige Fragen zum SiGeKo für Veranstaltungen

Ja, die Koordination von Arbeitsschutzmaßnahmen ist immer dann vorgeschrieben, wenn zwei oder mehr Arbeitgeber gleichzeitig an einer Produktion beteiligt sind. Dies ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 17/18 sowie dem Arbeitsschutzgesetz. Da die Auf- und Abbauphasen rechtlich als Baumaßnahmen gewertet werden, sind Sie als Veranstalter zudem nach § 3 der Baustellenverordnung verpflichtet, einen fachkundigen Koordinator zu bestellen.

Prozess der SiGeKo

Vom Kontakt bis zur Umsetzung

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Kontaktaufnahme

Nehmen Sie über das Formular oder telefonisch Kontakt mit uns auf

Unverbindliches Gespräch

Absprache bezüglich der Erfordernisse

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Planungsphase

Erstellung eines individuellen Plans

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Umsetzung

Koordination und Überwachung auf der Baustelle in Trier und der Region.